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   SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14 BG   

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https://dejure.org/2014,4955
SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14 BG (https://dejure.org/2014,4955)
SG Aachen, Entscheidung vom 18.03.2014 - S 13 EG 2/14 BG (https://dejure.org/2014,4955)
SG Aachen, Entscheidung vom 18. März 2014 - S 13 EG 2/14 BG (https://dejure.org/2014,4955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Anknüpfens des Anspruchs aufs Betreuungsgeld an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216, 231).

    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 99, 216, 234).

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG, dass das Gesetz für den Anspruch auf Betreuungsgeld an den Zeitpunkt der Geburt des Kindes anknüpft (so bereits für das Erziehungsgeld: BVerfG, Beschluss vom 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87 - und für das Elterngeld: BVerfG, Beschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08).

    b) Nach der Entscheidung des BVerfG vom 20.04.2011 (1 BvR 1811/08) garantiert Artikel 6 Abs. 1 GG "als Abwehrrecht die Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung des ehelichen und familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz ist jedoch nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 4, 31, 42; 86, 81, 87; 90, 226, 239).

    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Präzisierung auch jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 75, 108, 157; 90, 226, 239).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Damit enthält Artikel 3 Abs. 1 GG über ein Willkürverbot hinaus die an Gesetzgeber und Rechtsprechung gerichtete Verpflichtung, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders zu behandeln, falls zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1, 35 f.; 103, 242, 260).".
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1, 35 f.; 103, 242, 260).".
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Präzisierung auch jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (BVerfGE 75, 108, 157; 90, 226, 239).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f.).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
    Die verfassungsrechtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt und die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat; die gefundene Lösung muss sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lassen und darf nicht als willkürlich im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 GG erscheinen (BVerfG, Beschluss vom 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 = BVerfGE 44, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
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